Das Ziel der Abgeltungssteuer ist die pauschale Besteuerung aller Kapitaleinkünfte pauschal mit 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer.
Doch tatsächlich kann diese Belastung in manchen Fällen auf bis zu 39 Prozent ansteigen wie Berechnungen eines Berliner Steuerexperten der Freien Universität zeigen.
Die meisten Betroffenen dürften Rentner sein. Rentner haben häufig recht üppige Kapitaleinkünfte und nur geringe sonstige steuerpflichtige Einkommen.
Eigentlich war die Sache ganz anders gedacht:
Damit Geringverdiener mit niedriger Steuerbelastung nicht schlechter gestellt werden, prüft das Finanzamt, ob im Einzelfall eine Besteuerung nach dem Steuertarif nicht günstiger als die Abgeltungsteuer ist. Dies dürfte bei vielen Rentnern der Fall sein, die neben Kapitaleinkünften nur recht geringe andere Bezüge haben.
“Tatsächlich kann es aber sehr wohl zu Schlechterstellungen kommen”, so der Steuerexperte der Freien Universität Berlin. Seine Berechnungen zeigen, dass die maximale Belastung der Kapitaleinkünfte auf bis zu 39 Prozent steigen kann. Dies bedeute, dass Teile der Kapitaleinkünfte um 14 Prozentpunkte stärker belastet würden als vom Gesetzgeber eigentlich gewollt.
Ein Rentner, der 6 000 Euro Rente und 26 000 Euro Kapitaleinkünfte im Jahr versteuern muss, zahlt ohne Günstigerprüfung 6.500 Euro Abgeltungsteuer auf seine Zinsen.
Da sind die 6.454,46 Euro tarifliche Steuer für ihn günstiger. Doch steigen nun seine Kapitaleinkünfte um 100 Euro, steigt seine Steuerlast um 32,80 Euro.
Das ist deutlich stärker, als eigentlich vorgesehen. Somit wird dieser Steuerpflichtige deutlich schlechter behandelt als Bezieher mit hohen Einkünften.
Das eigentliche Ziel der Günstigerprüfung durch das Finanzamt – nämlich Kapitaleinkünfte mit dem niedrigeren persönlichen Steuersatz statt mit 25 Prozent Abgeltungsteuer zu belasten – werde verfehlt.
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Wir zeigen Ihnen Wege und Möglichkeiten, damit Sie nicht auch in die Mühlen der Abgeltungssteuer geraten und zu viel Geld dem Finanzamt abtreten.